Gesetz gegen Abmahn-Missbrauch wird endlich verabschiedet.

Im Gegensatz zu Mitbewerbern/ Anwaltskanzleien dürfen Verbände auch zukünftig weiterhin Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie DSGVO-Verstöße bei kleinen Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern ungehemmt abmahnen.

Und sie dürften – aufgrund der technischen Möglichkeiten – auch bei reduzierten Vertragsstrafen von 1.000 Euro nach wie vor ein finanzielles Interesse daran haben, Bagatellverstöße im Internet in Massen abzumahnen.

Fachleute befürchten daher insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, dass die Abmahner nur Rechtssicherheit abgewartet haben und es die befürchtete Abmahnwelle noch geben wird.