Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland: Ein umfassender Überblick

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt Deutschland die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Das Gesetz soll Whistleblower in Unternehmen schützen und die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent regeln. Es stellt konkrete Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich der Einrichtung interner Meldestellen und sorgt für Rechtssicherheit für die Hinweisgeber.

Das HinSchG wurde am 11. Mai 2023 verabschiedet und am 12. Mai 2023 bestätigt. Es wird voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern haben dann drei Monate Zeit, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, während kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 Zeit haben, um eine Meldestelle einzurichten.

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in ein deutsches Gesetz erfolgte mit einiger Verzögerung, was ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Folge hatte. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, wurde 2022 ein neuer Gesetzesentwurf vorgelegt, der schließlich 2023 mit einigen Änderungen und unter Vermittlung des Vermittlungsausschusses verabschiedet werden konnte.

Das HinSchG regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an eine Meldestelle weitergeben. Es verbietet Repressalien gegen Whistleblower und fördert die Einrichtung interner Meldesysteme in Unternehmen, die als Frühwarnsysteme für mögliche Verstöße dienen können.

Der Anwendungsbereich des HinSchG umfasst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangt haben und die mit dem betroffenen Unternehmen beruflich in Kontakt stehen. Es betrifft alle straf- und bußgeldbewehrten Verstöße, die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen. Es deckt sowohl Verstöße gegen das EU-Recht als auch gegen bestimmte Bereiche des deutschen Rechts ab.

Das Gesetz erfordert, dass Whistleblower ein bestimmtes Verfahren einhalten und nicht sofort an die Öffentlichkeit gehen. Eine Meldung an die Öffentlichkeit ist nur als letztes Mittel möglich, wenn die Hinweisgeber nach der Meldung eines Verstoßes an eine externe Meldestelle innerhalb des vorgegebenen Zeitraums keine Rückmeldung erhalten haben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz schafft eine klare rechtliche Grundlage für das Whistleblowing in Deutschland und dient sowohl dem Schutz der Hinweisgeber als auch dem Interesse der Unternehmen an einer rechtzeitigen Kenntnis von möglichen Verstößen.

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